Sicherheitskontrolle (Person, Handgepäck & aufgegebenes Gepäck)OEGS-Info

So kommen Sie mühelos und gut vorbereitet durch die Sicherheitskontrolle.

Die Security hat ihre Vorgaben und Richtlinien, helfen Sie mit und folgen Sie den Aufforderungen der Mitarbeiter:innen.

Ablauf der Sicherheitskontrolle

Vorbereitung Flüssigkeiten

Die Mitnahme von Flüssigkeiten ist im Handgepäck nur eingeschränkt erlaubt.
Nähere Informationen finden Sie bei der Kontrolle von Handgepäck (siehe Text weiter unten).

Pro Passagier ist nur ein 1 Liter Beutel erlaubt.

Vorbereitung elektrische/elektronische Geräte und persönliche Gegenstände

Halten Sie elektronische/elektrische Geräte, größer als DIN A5 wie Laptops, Tablets, große Kameras etc. und persönliche Gegenstände wie Handy, Geldbörse, Münzen etc., die sich noch an Ihnen befinden griffbereit.

Was gehört in die Box?

Legen Sie die unter 1. und 2. genannten Beispiele sowie Oberbekleidung wie Jacken, Mäntel, Schals, Hüte etc. bei der Kontrollstelle in eine Ablagebox.

Personenkontrolle

Alle Reisenden haben eine Metalldetektorschleuse zu durchschreiten und gegebenenfalls visitiert zu werden.

Personen mit Herzschrittmac​her: Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen an der Kontrollstelle.

Röntgenkontrolle

Handgepäck, Flüssigkeiten, elektronische/elektrische Geräte und andere Gegenstände wie Kinderwägen werden mittels Röntgenkontrolle kontrolliert.

Sprengstofftest

Im Zuge des Kontrollprozesses kann es jederzeit zu einer Sprengstoffkontrolle an Ihnen und Ihrem Gepäck kommen.

Kontrolle handgepäck

Prüfen Sie hier, ob Ihre mitgeführten Gegenstände im Handgepäck erlaubt oder verboten sind.

Suchen Sie eine bestimmte Kategorie?
nicht erlaubtnicht erlaubt = verbotener Gegenstand

Welche Flüssigkeiten dürfen ohne technischer Kontrolle im Handgepäck mitgeführt werden?



Maximal 100ml große Gebinde (oder kleiner), befüllt mit ungefährlichen Flüssigkeiten, aufbewahrt innerhalb eines maximal 1 Liter großen, durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutels.

Pro Passagier ist nur ein 1 Liter Beutel erlaubt.


Medizinische Produkte, bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml insofern diese auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden. 

Babynahrung bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml, diätetische Nahrung bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml insofern diese auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden.

Bitte beachten: Medizinische Produkte, Babynahrung oder diätische Nahrung über 100ml, die auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden, können auf Zufallsbasis einer technischen Kontrolle unterzogen werden.


Einkaufe aus dem Airportshopping-Bereich des Flughafen Wien oder anderer Flughäfen dürfen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden, insofern:

  • diese in einem manipulationssicheren Beutel (STEB - Security Tamper Evident Bag) verpackt wurden,
  • sich die Originalrechnung darin befindet,
  • der Beutel unversehrt, ungeöffnet und nicht manipuliert wurde.
Bitte beachten Sie, dass diese Einkäufe auf Zufallsbasis einer technischen Kontrolle unterzogen werden können.

Verbotener Gegenstand – was tun?

Sie wurden in der Sicherheitskontrolle aufgehalten und tragen unbeabsichtigt einen verbotenen oder von der Sicherheitskontrolle zurückgewiesenen Gegenstand bei sich?

Dann bietet der Flughafen Wien und die Vienna International Airport Sercurity Services GmbH (VIAS) folgende Möglichkeiten:

  • Sie bei einem nachträglichen Check-in zu unterstützen (Bitte klären Sie mögliche Zusatzkosten in diesem Fall mit Ihrer Airline ab)

  • Sie bei der Deponierung des Gegenstandes zu unterstützen (Depot Service - Abhängig von der Gegenstandsart. Bitte klären Sie die Zusatzkosten mit dem Sicherheitsmitarbeiter am Security Service Counter ab)

  • Sie beim Versand mit dem Postservice an eine Wunschadresse zu unterstützen. (Postservice - abhängig von der Gegenstandsart und -größe (max. ein A4-Kuvert). Bitte klären Sie die Zusatzkosten mit dem Sicherheitsmitarbeiter am Security Service Counter ab)

Unsere Mitarbeiter:innen am Security Service Counter bei den Sicherheitskontrollen im Terminal 2 und im Terminal 3 informieren Sie gerne direkt vor Ort. 

Bitte beachten: Informieren Sie sich vor Abflug über die Bestimmungen der Zielflughäfen. Andere nationale Gesetze können teilweise strenger sein.

Kontrolle aufgegebenes Gepäck 

Bei Ihrem Flugtarif ist ein Aufgabegepäckstück inkludiert und Sie wollen Ihr Gepäckstück aufgeben? Dafür können Sie den Self Check-in oder die besetzten Schalter Ihrer Fluglinie laut Infomonitor nutzen.



Finden Sie Ihren Weg am Flughafen Wien.

Zum Flughafenplan

Tipps für Ihr aufgegebenes Gepäck

 


Kennzeichnen Sie deutlich Ihre Koffer mit Namens- und Adressschild.


Führen Sie wertvolle Gegenstände, wichtige Dokumente oder Medikamente im Handgepäck bei sich!


Versperren Sie Ihre Koffer! Verwenden Sie gegebenenfalls zusätzlich einen festen Gurt oder ein Zollschloss.

Entfernen Sie alte Anhänger (Bagtags) und alte Klebestreifen von früheren Reisen – viele verschiedene Anhänger sind für das Gepäckerfassungssystem verwirrend und erhöhen das Risiko, dass der Koffer nicht richtig zugeordnet werden kann.

Freigepäck bestimmt Ihre Airline

Je nach Tickettarif ist die Beförderung von Freigepäck enthalten. Sie finden Ihre Freigepäckerlaubnis in Ihrem Ticket oder Ihrer Buchungsbestätigung.

Alle Fluglinien geben ein Gewicht und einen maximalen Umfang pro Freigepäckstück vor.


Gefahrgüter

Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Substanzen, die ein mögliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können wie z.B.:

  • Fortbewegungsmittel mit eingebauten Lithium-Batterien
  • Lawinenrucksäcke
  • Trockeneis
  • Autobatterien
  • und Ähnliches 

Für den Transport von gefährlichen Gütern gelten abhängig von der gewählten Airline besondere Bestimmungen.

Bitte beachten: Informieren Sie sich vor Abflug über die Bestimmungen bei Ihrer Airline bzw. Ihrem Handling-Agent

Ombudsstelle Sicherheit

Als selbstständige und unabhängige Einrichtung steht Ihnen die Ombudsstelle für Anregungen, Kritik und Fragen ausschließlich per Mail zur Verfügung unter
ombudsstelle-sicherheit@viennaairport.com

Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstelle nicht durchgehend besetzt ist, aber im Sinne der Kundenorientierung Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird.