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Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Flughafen Wien Team

AGBs

der Flughafen Wien Aktiengesellschaft,
FN42984m, LG Korneuburg,
für den Webshop betreffend Vienna Airport Services

1. Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Webshop betreffend Vienna Airport Services sind Bestandteil des Vertrages und gelten auch für dessen Zustandekommen. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Flughafen Wien Aktiengesellschaft (kurz „FWAG“) ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Vertragspartner ausdrücklich vor Vertragsabschluss anerkannt.
 

(2) FWAG behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern.

2. Vertragsabschluss

(1) Mit der Bereitstellung des Webshops ist noch kein rechtsverbindliches Angebot der FWAG verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß den AGB zu unterbreiten.

(2) Durch Drücken des Funktionsbuttons "zahlungspflichtig bestellen!" gibt der Kunde ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

(3) Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch die Übermittlung einer Reservierungsbestätigung durch die FWAG. Diese wird unmittelbar nach Abgabe des Angebotes elektronisch übermittelt. Dadurch ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.

(4) Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich FWAG dem Vertragspartner die in der Buchungsbestätigung angeführte Dienstleistung für die in der Buchungsbestätigung angegebene und definierte Dauer (Zeit) gegen Zahlung des in der Buchungsbestätigung bezeichneten Entgeltes zu erbringen.

(5) Eine telefonische Buchung ist nicht möglich.

3. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich und abschließend die entgeltliche Erbringung einer Dienstleistung gemäß der Buchungsbestätigung.
 
(2) Die Uhrzeit des Leistungsbeginns am Airport Service Counter ist vom Vertragspartner bei Buchung des jeweiligen Services selbst zu wählen.
 
(3) Der gewählte Leistungsumfang beginnt unmittelbar nach dem Eintreffen am Airport Service Counter gemäß Buchungsbestätigung und erfolgt in aufeinanderfolgenden, zu dem jeweiligen Service nachstehend angeführten Einzelleistungen, welche nicht aufgeteilt und deren Reihenfolge nicht verändert werden können:
 
3.1 Gepäckfolierung/ Baggage Wrapping
3.1.1. Eintreffen bei einer der Wrapping Stations
3.1.2. Durchführung der Gepäckfolierung
 
3.2. Gepäckaufbewahrung
3.2.1. Eintreffen beim Airport Service Schalter
3.2.2. Gepäckregistrierung
3.2.3. Röntgenkontrolle des Gepäckstücks
3.2.4. Einlagerung
3.2.5. Abholung
 
3.3. Garderobe
3.3.1. Eintreffen beim Airport Service Schalter
3.3.2. Kleiderregistrierung
3.3.3. Einlagerung
3.3.4. Abholung
 
3.4. Safe Depot
3.4.1. Eintreffen beim Airport Service Schalter
3.4.2. Registrierung
3.4.3. Einlagerung
3.4.4. Abholung
 
3.5. Fahrradkarton Verkauf
3.5.1. Check-in
3.5.2. Aufgabe
 
3.6. Porter Service
3.6.1. Annahme des Gepäcks
3.6.2. Transport bis zum nächsten Verkehrsmittel
 
3.7. Premium Services Abflug / Family Service Abflug
3.7.1. Treffen des persönlichen Betreuers
3.7.2. Check-in
3.7.3. Sicherheitskontrolle
3.7.4. Begleitung zum Gate
 
3.8. Premium Services Ankunft / Family Service Ankunft
3.8.1 Treffen des persönlichen Betreuers am Ankunftsgate oder der Busankunft Terminal
3.8.2. Gepäckabholung
3.8.3. Weiterreise
 
3.9. Premium Services Transfer / Family Service Transfer
3.9.1 Treffen des persönlichen Betreuers am Ankunftsgate oder der Busankunft Terminal
3.9.2. Begleitung zum Gate des Weiterfluges
 
3.10 Lounges
3.10.1 Loungeaufenthalt für den gekauften Zeitraum
 
3.11 Depotservice für verbotene Gegenstände an der Sicherheitskontrolle
3.11.1 Registrierung
3.11.2 Einlagerung
3.11.3 Abholung
 
3.12 Nachsendeservice für verbotene Gegenstände an der Sicherheitskontrolle
3.12.1 Registrierung
3.12.2 Postversand
 
3.13 Fast Track Sicherheitskontrolle
3.13.1 Zugang zur Fast Track der Sicherheitskontrolle
 

4. Zahlung, Entgelt

(1) Bei Buchung​en über das Onlineformular ist das Entgelt sofort per Kreditkarte oder per Online-Banking zur Zahlung fällig. Der Betrag ist auf der Kreditkartenabrechnung des Vertragspartners mit dem Verwendungszweck "persönliche Betreuung am Flughafen Wien" erkennbar. Die Preise, die bei der Buchung angezeigt werden, gelten ausschließlich für den gebuchten Zeitraum.

(2) Begleitservices: Für Säuglinge und Kinder bis 4 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen ist kein Entgelt zu entrichten.
Für Kinder im Alter zwischen 4 und 14 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen werden 50 Prozent Rabatt auf das Entgelt für die Premium Services  gewährt. Für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist das volle Entgelt zu entrichten.

5.  Stornierung / Rücktritt/ Flugausfall / Nichterscheinen / Änderung der Buchung

(1) Stornierung bzw. Rücktritt

Die Stornierung der Buchung bzw. der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich jeweils unter Angabe der Buchungsnummer zu den nachstehenden Konditionen möglich:
Der Rücktritt vom Vertrag ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss kostenlos möglich, der Tag des Vertragsabschlusses zählt dabei nicht mit.
Die Kosten der Stornierung belaufen sich auf

  • 0 % des geleisteten Entgeltes bis 14 Tage vor dem Abflugtag;

  • 50% des geleisteten Entgeltes ab inklusive dem 13. Tag bis inklusive dem 6.Tag vor dem Abflugtag

  • 100% des geleisteten Entgeltes ab inklusive dem 5. Tag vor dem Abflugtag.

Im Falle des Rücktritts bzw. der Stornierung wird dem Vertragspartner das bereits geleistete Entgelt abzüglich der allfälligen Kosten in der gleichen Form, wie die Zahlung erfolgt ist, wieder gutgeschrieben.
 

(2) Flugausfall

Im Falle eines Flugausfalles vor Erbringung der Leistung durch FWAG ist eine Umbuchung des Services möglich.
Im Falle eines Flugausfalles während der Erbringung der Leistung durch FWAG erfolgt keine Rückerstattung oder Reduktion des Entgeltes für das jeweils gebuchte Service.
Bei Flugausfällen während des Services endet die Erbringung der Leistung durch FWAG mit Bekanntwerden des Flugausfalles über das Fluginformationssystem des Flughafens Wien. Eine Begleitung des Vertragspartners zu einem Airline Service Counter ist möglich.
 

(3) Verspätung / Nichterscheinen des Kunden

Erscheint der Vertragspartner am Airport Service Counter gemäß Buchungsbestätigung verspätet, kann eine vertragskonforme Leistungserbringung des gebuchten Services nicht garantiert werden. FWAG wird sich trotz dieser Umstände bemühen das gebuchte Service durchzuführen. In diesem Fall ist eine Rückerstattung des Entgeltes jedenfalls ausgeschlossen.

​(4) Hinzubuchen von Leistungen

Ein Hinzubuchen von Leistungen gemäß Webshop-Katalog ist jederzeit zu den dort publizierten Preisen, jedoch ausschließlich über das Onlinebuchungsformular und bis maximal 24 Stunden vor Leistungsbeginn möglich. Eine Stornierung der ursprünglichen Buchung ist nicht erforderlich.

6. Haftung

(1) FWAG haftet nur im Falle der Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Andernfalls ist die Haftung ausgeschlossen. FWAG haftet in keiner Weise für das Verhalten Dritter, auch nicht für Diebstahl, Beschädigung etc., gleichgültig, ob sich diese Dritten befugt oder unbefugt in den Terminals oder sonstigen Bereichen des Flughafen Wien aufhalten. Unter keinen Umständen haftet FWAG für Auftragsverluste, Gewinnausfälle, nicht eingetretene aber erwartete Ersparnisse, Datenverluste oder -schäden, Ansprüche Dritter oder jegliche Folgeschäden.

(2) Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des von FWAG übernommenen Gegenstandes.

(3) Allfällige Schäden bzw. etwaige Ansprüche sind vom Vertragspartner unverzüglich, längstens binnen 2 Wochen nach Eintritt des schädigenden Ereignisses schriftlich an FWAG mitzuteilen. Unterlässt der Vertragspartner eine unverzügliche Mitteilung, so kann der Vertragspartner seine Ansprüche aus Schadenersatz nicht mehr geltend machen.

(4) FWAG haftet nicht bei Leistungsverzug auf Grund höherer Gewalt wie beispielsweise Naturereignisse von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Terrorismus, unvorhergesehene behördliche Auflagen und andere Umstände, die ohne Verschulden der FWAG zu einem Leistungsverzug geführt haben.

7. Vertragsbeendigung

Der Vertrag endet mit Beendigung der Erbringung der vertraglichen Leistung.

8. Gerichtsstand

(1) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGBs bzw. den zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Vertrag vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien I zuständigen Gerichtes.

(2) Diese AGB bzw. dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(2) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit FWAG geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der Unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt, dasselbe gilt im Falle einer Lücke.

(3) Diese AGB werden in deutscher Sprache errichtet, die für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen verbindlich ist. Jede Version dieser AGB in einer anderen Sprache soll lediglich zur leichteren Verständlichkeit dienen und keine rechtliche Wirkung entfalten. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die deutschsprachige Version dieser AGB jeder anderen Sprachversion dieser AGB vorgeht.