Hausordnung Flughafen Wien Lounges
1. Zugang zur Lounge
Der Aufenthalt in der Lounge ist nur abfliegenden Flugpassagieren gestattet, die sich mit einer aktuellen Bordkarte als Lounge-Gast ausweisen können. Lounge-Gäste sind Personen,
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die ein Recht auf Nutzung der Lounge im Online-Shop der Flughafen Wien AG oder direkt bei der Lounge erworben haben, oder
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die als Inhaber bestimmter Karten, Mitgliedschaften bzw. Gutscheine oder als deren Gäste ein Recht auf kostenlose Nutzung der Lounge haben, sowie
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die als Inhaber bestimmter Karten, Mitgliedschaften bzw. Gutscheine oder als deren Gäste ein Recht auf Nutzung der Lounge bei Zahlung eines bestimmten Geldbetrages haben und diesen Geldbetrag bei der Lounge entrichtet haben.
Lounge-Gäste haben sich vor dem Zugang zur Lounge beim Lounge-Empfang gemäß den Richtlinien unseres jeweiligen Vertragspartners zu registrieren. Dabei sind die Bordkarte und die jeweilige Zugangsberechtigung (z.B. Kreditkarte) vom Gast vorzuweisen und von den Lounge-Mitarbeitern elektronisch zu erfassen (z.B. mittels Scans). Der Aufenthalt in der Lounge ist für die Dauer von drei Stunden ab der Registrierung gestattet. Ein längerer Aufenthalt ist nur möglich, wenn eine Tageskarte bei der Lounge erworben wurde oder bestimmte Karten, Mitgliedschaften bzw. Gutscheine ausdrücklich zu einem längeren Aufenthalt berechtigen. Auf Anfrage der Lounge-Mitarbeiter haben sich Gäste jederzeit mittels Vorlage der Bordkarte zu identifizieren. Bei Platzmangel kann der Zugang zur Lounge vorübergehend verweigert werden.
2. Verhalten in der Lounge
Die Lounge steht unseren Gästen zur gewöhnlichen Nutzung zur Verfügung.
Unsere Gäste haben sich stets angemessen zu verhalten und den Lounge-Betrieb sowie andere Gäste nicht zu stören bzw. zu gefährden
(z.B. durch gefährliches Verhalten, unangemessene Worte und Taten, Lärm, Geruch, ungepflegtes Aussehen, Alkohol- oder Drogeneinfluss,
ansteckende Krankheiten oder rechtswidriges Verhalten).
Angebotene Speisen und Getränke dürfen in üblichem Rahmen konsumiert werden. Die Konsumation von mitgebrachten Speisen und
Getränken ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Speisen, Getränken, Zeitschriften, Magazinen, Ladegeräten und sonstigen Lounge-Angeboten
aus der Lounge ist nicht gestattet. Überdurchschnittlicher Alkoholkonsum sowie Alkoholkonsum durch Minderjährige ist nicht
gestattet. Das Rauchen bzw. Dampfen von Tabak oder Liquids ist nur in hierfür vorgesehenen Freiluftbereichen der Vienna Lounge
(Terminal 1) gestattet.
Für die Mitnahme von Tieren in die Lounge gelten die gleichen Voraussetzungen wie hinsichtlich der Beförderung von Tieren
im Flugzeug (z.B. in einer Transportbox). Garderobe und persönliche Gegenstände werden nicht von der Flughafen Wien AG verwahrt.
Die Flughafen Wien AG haftet nicht für deren Diebstahl, Beschädigung oder Verlust.
3. Datenschutz
Informationen darüber, wie die Flughafen Wien AG Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet sowie welche Rechte Ihnen als Betroffener
zustehen finden Sie unter:
www.viennaairport.com/datenschutz