Teilangebot IFM (2022)
>> Hier finden Sie die Ad-Hoc-Information der Flughafen Wien AG vom 17.8.2022
>> Hier finden Sie die Corporate News der Flughafen Wien AG vom 3.10.2022
>> Hier finden Sie die Presseaussendung der Flughafen Wien AG vom 24.1.2023
Die Informationen auf dieser Seite werden kontinuierlich ergänzt, sobald die Unterlagen vorliegen.
Verbreitungsbeschränkung - FWAG
Aktionäre, die außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten in den Besitz dieses Freiwilligen Öffentlichen Teilangebots der Airports Group Europe S.à r.l. (das "Angebot") gekommen und/oder die das Angebot außerhalb der Republik Österreich des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten annehmen wollen, sind angehalten, sich über die damit in Zusammenhang stehenden einschlägigen rechtlichen Vorschriften zu informieren.
Außer in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dürfen die (i) vorliegende Angebotsunterlage, (ii) eine Zusammenfassung oder Beschreibung der Bedingungen dieses Angebots oder (iii) sonstige, mit diesem Angebot in Zusammenhang stehende Dokumente außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten weder veröffentlicht, versendet, vertrieben, verbreitet noch zugänglich gemacht werden. Die Zielgesellschaft und die Bieterin übernehmen keine wie auch immer geartete Haftung für einen Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung.
Das Angebot wird insbesondere weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada oder Japan abgegeben, noch darf es in oder von Australien, Kanada oder Japan aus angenommen werden. Das Angebot stellt weder ein Angebot von Aktien noch eine Einladung dar, Aktien an der Zielgesellschaft in einer Rechtsordnung oder von einer Rechtsordnung aus anzubieten, in der die Stellung eines solchen Angebots oder einer solchen Einladung zur Angebotsstellung oder in der das Stellen eines Angebots durch oder an bestimmte Personen untersagt ist.
Die Zielgesellschaft übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit einer Annahme des Angebots (i) außerhalb der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten oder (ii) im Vereinigten Königreich durch eine Person, die keine Relevante (UK) Person ist.
>> gelesen und zur Kenntnis genommen – weiter zum Teilangebot
Verbreitungsbeschränkung - FWAG
Aktionäre, die außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten in den Besitz dieses Freiwilligen Öffentlichen Teilangebots der Airports Group Europe S.à r.l. (das "Angebot") gekommen und/oder die das Angebot außerhalb der Republik Österreich des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten annehmen wollen, sind angehalten, sich über die damit in Zusammenhang stehenden einschlägigen rechtlichen Vorschriften zu informieren.
Außer in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dürfen die (i) vorliegende Angebotsunterlage, (ii) eine Zusammenfassung oder Beschreibung der Bedingungen dieses Angebots oder (iii) sonstige, mit diesem Angebot in Zusammenhang stehende Dokumente außerhalb der Republik Österreich, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten weder veröffentlicht, versendet, vertrieben, verbreitet noch zugänglich gemacht werden. Die Zielgesellschaft und die Bieterin übernehmen keine wie auch immer geartete Haftung für einen Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung.
Das Angebot wird insbesondere weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada oder Japan abgegeben, noch darf es in oder von Australien, Kanada oder Japan aus angenommen werden. Das Angebot stellt weder ein Angebot von Aktien noch eine Einladung dar, Aktien an der Zielgesellschaft in einer Rechtsordnung oder von einer Rechtsordnung aus anzubieten, in der die Stellung eines solchen Angebots oder einer solchen Einladung zur Angebotsstellung oder in der das Stellen eines Angebots durch oder an bestimmte Personen untersagt ist.
Die Zielgesellschaft übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit einer Annahme des Angebots (i) außerhalb der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten oder (ii) im Vereinigten Königreich durch eine Person, die keine Relevante (UK) Person ist.