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Ihr Flughafen Wien Team

ZollOEGS-Info

Sie dürfen viele Waren nach Österreich einführen. Manche unterliegen jedoch strikten Regelungen. Für Alkohol, Tabakwaren und Spirituosen gibt es Obergrenzen für eine abgabenfreie Einfuhr.

Tabak, Alkohol & Spirituosen einführen

Bitte beachten Sie die Obergrenzen für eine zollfreie Einfuhr.

Einfuhrbeschränkungen

Bei der Einfuhr dieser Gegenstände ist besondere Vorsicht geboten.

Ausfuhr: MWSt.-Rückerstattung

So einfach erhalten Sie die Mehrwertsteuer wieder zurück, wenn Sie aus einem Non-Schengen-Land kommen.

Alle Informationen zur Mehrwertsteuerrückerstattung

Wichtige Hinweise

Ein- und Ausfuhr von Barmitteln

Möchten Sie mehr als € 10.000,00 (Barmittel oder andere Zahlungsmittel wie z.B. Traveller Checks, Goldbarren, Goldmünzen usw.) in die EU einführen oder aus der EU ausführen, dann müssen Sie dies beim Zoll melden.

Anmeldungsformulare sind bei den Zollschaltern oder im Zollamt erhältlich.

Ein- und Ausfuhrbestimmungen

Konkrete Informationen zu allen Reise-, Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen erhalten Sie im Zollbüro am Flughafen (Ankunftshalle, Ebene 0) sowie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Zollhinterlegung

Sollten Sie beim Zoll etwas hinterlegen müssen, dann kostet Sie das € 7,00 pro Tag und Gegenstand bzw. € 12,00 pro Tag bei großen Gegenständen.

Zollfreigrenzen

Für Passagiere, die älter sind als 17 Jahre sind und aus einem Nicht-EU-Land einreisen, gelten für Tabakwaren, Alkohol und Spirituosen folgende Obergrenzen für eine abgabenfreie Einfuhr.

Tabakwaren

Tabakwaren dürfen in folgenden Mengen eingeführt werden​

200 Stück oder 10 Packungen Zigaretten ODER

50 Stück Zigarren ODER

100 Stück oder 5 Packungen Zigarillos ODER

250 Gramm Tabak BZW.

eine anteilige Zusammensetzung

Alkohol & Spirituosen

Alkohol & Spirituosen dürfen in folgenden Mengen eingeführt werden

4 Liter Wein ODER

2 Liter Spirituosen/Aperitif mit 22% vol. Alkoholgehalt oder weniger ODER

1 Liter Spirituosen/Aperitif mit mehr als 22% vol. Alkoholgehalt ODER

2 Liter Champagner/Prosecco/Sekt/Likörwein BZW.

eine anteilige Zusammensetzung


Weitere Waren für den Eigenbedarf

  • Weitere Waren für den Eigenbedarf wie zum Beispiel Bekleidung dürfen für maximal € 430,00 je Person abgabenfrei eingeführt werden, von Reisenden unter 15 Jahre für bis zu € 150,00.
     
  • Auf dem Landweg liegt die Zollfreigrenze bei € 300,00 je Person (nur für Flugreisende gilt € 430,00).
     
  • Die Richtwerte dürfen bei mehreren Reisenden nicht addiert und durch die Anzahl der Personen dividiert werden. Es ist z.B. nicht möglich, dass Sie eine Ware im Wert von € 860,00 zu zweit abgabefrei mitbringen.

Waffen

Die Mitnahme von Waffen ist mit wenigen Ausnahmen absolut verboten.

Tiere und Pflanzen

Die Einreise mit seltenen und artengeschützten Tieren und Pflanzen ist nur mit entsprechenden Dokumenten erlaubt. Für Heimtiere gelten Sonderregelungen plus eine unaufgeforderte Anmeldung beim Zoll.

Kunstgegenstände

Auch Kunst- und Kulturgüter dürfen nur mit speziellem Nachweis eingeführt werden.

Lebensmittel

Die Einfuhr von Lebensmitteln ist auf bestimmte Mengen beschränkt. Obst (Maximum: 3kg gelten für die EU und viele Mittelmeerländer) oder auch tierische Produkte unterliegen klaren Vorgaben.

Medizin

Arzneimitte für den persönlichen Bedarf dürfen im Flugzeug mitgenommen werden.

Zollbestimmungen Bundesministerium für Finanzen

Alle weiteren Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Zoll finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen.