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Bauprojekt 3. Piste

Die 3. Piste: Ein spannendes technisches Projekt

Die geplante Lage der 3. Piste ist das Ergebnis ausführlicher Diskussionen im Mediationsverfahren Flughafen Wien. Die beteiligten Gruppen, darunter etwa die Anrainergemeinden und Bürgerinitiativen, haben diese Lage – nach eingehender Prüfung verschiedener Entwicklungsszenarien und Varianten – einvernehmlich als umweltschonendste Variante erkannt. 

Die Bezeichnung der bestehenden Piste 11L/29R beispielsweise beschreibt die Lage zum magnetischen Nordpol - in diesem Fall 110°/290°. Die effektive Pistenlänge beträgt 3.680 Meter. Die 3. Piste 11R/29L liegt 2.400 Meter südlich parallel zur bestehenden Piste 11L/29R. Die 3. Piste wird nur in Pistenrichtung 29L mit einem Instrumentenlandesystem CAT III ausgestattet.

Ein Projekt mit 43 Teilprojekten

Die Vorhabensbestandteile im Überblick: 12 Ordner umfassen die planerischen Details zum Projekt. Das geht von Geländeanpassung – Erdmassen werden auf dem Gelände umverteilt – über Rollwege und Straßen bis zu Flugsicherungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, Markierungen und Beschilderungen. Wasserversorgungs- und Abwasser-Entsorgungsanlagen und ein Schneelagerplatz für den Winterdienst sind ebenso geplant, wie die elektro- und nachrichtentechnische Versorgung. Auch eine Anzahl an Gebäuden wird gebraucht: eine dritte Feuerwache, eine weitere Betriebstankstelle, eine Luftfahrzeug-Enteisungsmittelstation und ein Werkstättengebäude. Außerdem wird eine Verlegung der B10 notwendig.

Die Errichtung des Vorhabens ist kapazitätsabhängig in 3 Ausbaustufen vorgesehen, deren Realisierungszeitraum von der Entwicklung des Flugverkehrs abhängt.
 

Ausbaustufe Ia:

Die erste Ausbaustufe ist auch die umfangreichste. Als Voraussetzung für die Errichtung der Piste sind Geländeanpassungs-maßnahmen vorgesehen und die B10 wird verlegt. Das Pisten- und Rollwegsystem 11R/29L soll errichtet und an den Bestand der Piste 16/34 angebunden werden. Auch die 3. Piste wird  –  genauso wie alle anderen Bewegungsflächen am Flughafen Wien  –  kanalisiert. Damit ist garantiert, dass schadstoffbelastetes Abwasser in der Kläranlage gereinigt wird. Unbelastetes Wasser wird über eine neue Kanalausleitung direkt in die Donau geführt. Alle im Betriebsbereich der 3. Piste geplanten Gebäude werden ebenso in der Ausbaustufe 1 errichtet wie die Flugsicherungseinrichtungen für den CAT III Betrieb. Interne Straßenverbindungen, Infrastrukturtrassen und ein öffentlicher Weg zum Bereich Katharinenhof von der B10 aus gehören auch zu dieser Ausbaustufe. Parallel dazu werden Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen, Rodungs- und Bepflanzungsmaßnahmen sowie landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen gesetzt.

Ausbaustufe Ib:

Als zweite Ausbaustufe ist das Perimeter-Rollwegpaar zur unabhängigen Querung des bestehenden Pistensystems 11L/29R vorgesehen. Auch hier werden wieder umfangreiche Begleitmaßnahmen (z.B. Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen, Rodungs- und Bepflanzungsmaßnahmen, landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, usw.) gesetzt. 

Ausbaustufe II:

Als dritte und letzte Stufe ist schließlich die Errichtung des Mittelrollwegs geplant, der die bestehende Piste 11/29 (die dann Piste 11L/29R heißt) kreuzt. Auch die interne Straßenverbindung zum Flughafenbestandsgelände wird erweitert. Um die Zufahrt zum Katharinenhof zu gewährleisten wird ein Straßentunnel unter dem Rollweg errichtet. Es sind wieder Geländeanpassungs- und Entwässerungsmaßnahmen sowie Begleitmaßnahmen vorgesehen.

Pistenneigung: So flach ist eine Ebene

Die Neigungen von Rollwegen, Pisten, Vorfeldern – kurz allen Flugzeugbewegungsflächen – sind in den Regeln der ICAO (International Civil Aviation Organization) eindeutig begrenzt. Dahinter stecken umfangreiche Sicherheitsüberlegungen.

Die 3. Piste ist mit 0,24% mittlerer Längsneigung geplant – von Westen ausgehend „fällt“ sie mit 0,208% und ab dem Mittelrollweg mit 0,272%. Laut ICAO könnte die Piste ein stärkeres Gefälle haben: Die Längsneigung für Pisten sollte nämlich gemäß ICAO 1,00% nicht überschreiten. Die Längsneigung der Zurollwege zur 3. Piste beträgt maximal 1,50%, was der maximalen Längsneigung gemäß ICAO entspricht. Dadurch sind Geländeanpassungen im Bereich der 3. Piste notwendig. Insgesamt werden dabei ca. 49,5 Mio m3 Erde bewegt. Einerseits werden damit baulich notwendige Aufschüttungen gemacht und Lärmschutzdämme gebaut. Andererseits kommt etwas mehr als die Hälfte davon in eine Bodenaushubdeponie. Wichtig ist dabei: Das gesamte Erdmaterial wird am Standort selbst „verschoben“  –  es ist kein Abtransport notwendig.

 

Pistenquerschnitt: Ein Band aus Beton und Asphalt

Auch für eine Piste ist – ebenso wie bei einer Straße - ein Unterbau aus verschiedenen Tragschichten notwendig. Denn eine Piste muss das voll beladene Luftfahrzeug beim Warten auf die Startfreigabe aushalten und das mehrere 100 Mal am Tag.

Bei einem A321-200 sind das beispielsweise bis zu 89 t. Deshalb wird der Bereich der Schwelle  –  jener Teil der Piste, in dem das Flugzeug auf den Start wartet oder beim Landen aufsetzt  – in Betonbauweise errichtet. Das sind jeweils 707 m an beiden Enden der Piste. Dadurch werden Verdrückungen des Belages verhindert. Der größere Teil der Piste – nämlich 2.266 von 3.680 m – wird in Asphalt errichtet. Rechts und links von der eigentlichen Piste befindet sich jeweils die 7,5 m breite Schulter, die ebenfalls befestigt ist. Damit bei Niederschlägen das Wasser von der Piste abfließen kann, wird die 60 m breite Piste plus Schultern außerdem mit einer Dachformneigung von 1,50% nach außen errichtet. Das bewirkt, dass das Wasser auf beide Seiten gleichmäßig abfließen kann.

Die Abwässer der 3. Piste werden über ein Kanalsystem gesammelt. Dort wird die Schadstoffbelastung kontrolliert. Unbelastete Abwässer werden in die Donau abgeleitet. Belastete Abwässer werden gesammelt und in der Kläranlage behandelt.

Neuer Betriebsbereich

Für den Betrieb der neuen Piste und der zugehörigen Rollwege sind weitere Bauten und Einrichtungen notwendig. Der Großteil davon ist in einem gemeinsamen Betriebsbereich ca. in Pistenmitte geplant. Notwendig werden diese neuen Einrichtungen einerseits aus Gründen der Sicherheit – Mindesteinsatzzeiten der Feuerwehr – andererseits aufgrund betrieblicher Abhängigkeiten: 

  • Feuerwache

  • Betriebstankstelle

  • Werkstättengebäude

  • Winterdiensthallen

  • Bodenenteisungsmitteltank

  • Einstellhalle Luftfahrzeug-Enteisungsgeräte

  • Luftfahrzeug-Enteisungsmittelstation

  • Infrastrukturgebäude
     

Bei der Lage dieser Bauten und Einrichtungen geht es vor allem darum, möglichst kurze Wege zwischen Gerätehallen und dem Einsatzort der Geräte sicher zu stellen.