Sehr geehrter User

Seitens Microsoft wird Ihre Version des Internetbrowsers nicht mehr unterstützt und nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt. Dadurch ist es auch nicht möglich moderne Webtechnologien einzusetzen, die für die aufgerufene Flughafen Wien-Internetseite benötigt werden.

Wenn Sie diese Seite korrekt angezeigt und mit vollem Funktionsumfang nutzen möchten, bitten wir Sie auf eine aktuelle Version Ihres Internetbrowsers zu wechseln.

Falls Sie Internet Explorer 10 oder höher verwenden und diese Nachricht erhalten, deaktivieren Sie bitte den Kompatibilitätsmodus für unsere Seite.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Flughafen Wien Team

Airport ID Card Office

Austellung von Airport ID Cards

Aufgrund der EU-Verordnungen betreffend Luftfahrtsicherheit ist die Flughafen Wien AG (=VIE) zur Sicherung des Flughafengeländes verpflichtet. Der Zugang und die Zufahrt zu den land- und luftseitigen Bereichen sind deshalb nur berechtigten Personen zu gestatten.

Airport ID Card

Ihr Unternehmen ist am Flughafen Wien ansässig bzw. wurde von einem am Flughafen Wien ansässigen Unternehmen beauftragt Tätigkeiten durchzuführen.

Begleitausweis

Dieser Flughafenausweis ist für jene Personen bestimmt, die den Airsidebereich des Flughafen Wien zur Ausübung einer einmaligen dienstlichen Tätigkeit betreten müssen, und ist grundsätzlich für die Dauer von 24 Stunden beschränkt.

Ausstellung von Zufahrtsberechtigungen

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller im Besitz eines permanenten Flughafenausweises ist!

Notreisepass: Pass der auf einer Weltkarte liegt.

Notreisepass

Für den Fall, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist, vergessen wurde, oder bei Verlust dieses Dokumentes, können Sie sich am Flughafen einen Notreisepass ausstellen lassen.