(Exchange Traded Funds) Fondsanteile, die Anleger über die von einem Börseunternehmen betriebenen Märkte kaufen oder verkaufen können. Es wird zwischen aktiv und passiv gemanagten Investmentfonds unterschieden. ETFs werden dem Marktsegment structured products zugeordnet und umfassen i.d.R. nur passiv gemanagte Investmentfonds.
Tatsächlicher Ertrag, den ein Wertpapier erbringt (Gegensatz: Nominalzins). Wird bestimmt von Erwerbskurs, -kosten, Zinsertrag, Zinsterminen, Agio bzw. Disagio bei Rückzahlung, Laufzeit und Form der Tilgung. Der Effektivzins errechnet sich aus der laufenden Verzinsung, den Tilgungsgewinnen bzw. ?verlusten (Differenz zwischen Tilgungspreis (Tilgung) und Anschaffungspreis) und der Laufzeit. Für Gläubiger ist er Ausdruck der Rentabilität (Rendite).
Mittel, die von den Eigentümern eines Unternehmens zu dessen Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen werden (Grundkapital plus Rücklagen plus Bilanzgewinn bzw. -verlust). Ein hoher Eigenkapitalanteil erhöht die Konkurrenzfähigkeit und Unabhängigkeit des Unternehmens.
Der Preis von Finanzinstrumenten ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage. Zusätzlich wird der Preis aber von bestimmten Einflussfaktoren mitbestimmt. Wichtige, den Aktienpreis beeinflussende Faktoren sind die wirtschaftlichen Erwartungen, die in ein an einem vom Börseunternehmen betriebenen Markt notiertes Unternehmen gesetzt werden, volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen (v.a. Zinsen), aber auch politische Erwartungen, Spekulationen und Interessenskäufe. Zu den Einflussfaktoren, die Auswirkung auf den Optionspreis haben, zählen: Preis des Basiswertes, Ausübungspreis, Laufzeit, Volatilität und risikofreie Zinsen.
Form von Investmentfonds, deren Hauptaugenmerk auf möglichst hohen, gleichmäßigen Ausschüttungen liegt. Das Portefeuille solcher Fonds enthält daher insbesondere Papiere wie Schuldverschreibungen, Standardaktien, Vorzugsaktien u. dgl. Gegenteil: Wachstumsfonds.
Bei Einmalemissionen liegen die Forderungspapiere nur wenige Tage (Zeichnungsfrist) in den Banken zum Ersterwerb auf. Während dieser Zeit können sie zu den Emissionsbedingungen, d.h. zum Emissionspreis erworben werden.
Ausgabe von neuen Wertpapieren. Geht ein Unternehmen zum ersten Mal an einen von einem Börseunternehmen betriebenen Markt, handelt es sich um eine Neuemission (Initial Public Offering). Die Wertpapiere werden über einen von einem Börseunternehmen betriebenen Markt an die Anleger verkauft, der Erlös fließt in aller Regel dem Unternehmen als Eigenkapital zu.
(Ausgabepreis) Entweder der Preis, zu dem neuausgegebene Wertpapiere dem Anlegerpublikum zum Kauf angeboten werden, oder der Preis, zu dem ein Investmentfonds seine Anteilszertifikate ausgibt. Der Ausgabepreis entspricht dem Inventarwert der Investmentfondsanteile zuzüglich eines Verwaltungszuschlages.
Veröffentlichung der wichtigsten Angaben über den Emittenten und über die geplante Emission. Dadurch soll dem Anleger ermöglicht werden, sich über die mit dem Wertpapier verbundenen Rechte sowie die Vermögens- und Ertragslage sowie über die Zukunftsaussichten des Emittenten zu informieren.
(Konsortium) Zusammenschluss von Kreditinstituten, um eine Wertpapieremission (Emission) für einen Kunden durchzuführen. Es soll damit ein möglichst großer Kreis von Interessenten angesprochen und das eigene Risiko gering gehalten werden.
Gesellschaft oder Körperschaft, die zum Zweck der Kapitalbeschaffung Wertpapiere ausgibt ("begibt"), z.B. Bund, Länder, Kreditinstitute, Industrieunternehmen etc.
(Schlussabrechnung, Final Settlement) Die entweder geld- oder stückmäßige Abrechnung bei Ausübung, Glattstellung oder Verfall von Optionen bzw. Futures.
Eine Anleihe, die von den Banken zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis begeben wird. Der Erlös der Emission wird dem Eigenkapital zugerechnet. Zinsen dürfen nur dann ausgeschüttet werden, soweit sie im Jahresüberschuss vor Rücklagenbewertung (Rücklagen) gedeckt sind
Zu den Erträgen eines Wertpapieres gehören Zins- und Dividendenzahlungen (Dividende) und sonstige Ausschüttungen sowie Wertsteigerungen in Folge von Kurserhöhungen (Kurs).
(European Interbank Offerd Rate) Interbanken Geldmarktsatz für 1 Woche, sowie 1 bis 12 Monatsgelder. Er ist EWU-weit geltend und hat die früheren nationalen Referenzzinssätze abgelöst.
(EUR) Offizielle Bezeichnung der gemeinsamen europäischen Währung. Ein Euro wird in 100 Cent unterteilt. 1999 wurden die Umrechnungspreise der Währungen der teilnehmenden Länder zum Euro unwiderruflich festgelegt und auch die Notierung der Wertpapiere auf den Euro umgestellt (ein Euro entspricht 13,7603 ATS). Seit Jänner 2002 werden von der Europäischen Zentralbank Euro-Banknoten und Münzen ausgegeben.
(ED) Zusatz zum Preis der angibt, dass an diesem Tag (dem so genannten Ex-Dividenden Tag oder Ex-Tag) die Höhe der Dividende vom Preis des Wertpapiers abgezogen wurde.
Tag, ab dem Aktien "ex", d.h. ohne ein bestimmtes Recht, z.B. auf Dividende, Bezugsrecht oder Berichtigungsaktien (Kapitalberichtigung), gehandelt werden.
Marktsegment der Wiener Börse AG, in dem Aktien, ADCs und Partizipationsscheine die zum Amtlichen Handel bzw. Geregelten Freiverkehr zugelassen oder in den Dritten Markt einbezogen sind, zusammengefasst werden. Der Handel dieser Wertpapiere findet über das Handelssystem Xetra® statt. Als Handelsmodelle stehen der fortlaufende Handel mit Auktionen und die einmalige, untertägige Auktion zur Verfügung.
Untersegment des Marktsegments structured products.at der Wiener Börse AG, in dem alle ETFs (vornehmlich passiv gemanagte Fonds) die zum Amtlichen Handel bzw. Geregelten Freiverkehr zugelassen oder in den Dritten Markt einbezogen sind, zusammengefasst werden. Der Handel dieser Wertpapiere findet über das Handelssystem Xetra® statt. Als Handelsmodelle stehen der fortlaufende Handel mit Auktionen und die einmalige untertägige Auktion zur Verfügung.
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