Stellungnahme zur Verantwortung des Vorstandes beim Projekt Terminalerweiterung VIE-Skylink
Das Rechtsgutachten zur Verantwortung des Vorstandes beim Projekt Terminalerweiterung VIE-Skylink liegt nun vor. Der Vorstand hat situationsadäquat agiert, ist seiner Verantwortung nachgekommen und ihm ist nach diesem Rechtsgutachten kein Schaden anzulasten, stellt Dr. Christoph Herbst, Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Wien AG zum Gutachten des anerkannten Zivilrechts- und Gesellschaftsrechtsexperten Univ.Prof. DDr. Waldemar Jud fest.
Herr Univ.Prof. DDr. Jud, der von der Flughafen Wien AG beauftragt wurde, die Verantwortung des Vorstands beim Projekt Terminalerweiterung VIE-Skylink zu beurteilen, kommt in seinem Rechtsgutachten zu folgendem Ergebnis:
Das Projekt VIE-Skylink ist ein hochkomplexes Großprojekt, das von Anfang an derart konzipiert war, dass auf geänderte Rahmenbedingungen jederzeit flexibel reagiert werden konnte. Derartige Großprojekte stellen Unikate dar, denen Risiken im Hinblick auf die Erreichung technischer, finanzieller und zeitlicher Ziele immanent sind.
Aus den bisherigen Hochrechnungen ergeben sich ungeachtet der Initiativen des Vorstandes der Flughafen Wien AG Kostenüberschreitungen gegenüber den ursprünglichen Kostenschätzungen. Da das Projekt noch nicht fertiggestellt ist und derzeit eine Bauunterbrechung verfügt ist, können Hochrechnungswerte keine endgültigen Aussagen über die tatsächlichen Kosten liefern.
Die Begründungen für einzelne unternehmerische Entscheidungen des Vorstandes im Zuge der Abwicklung des Projektes "VIE-Skylink"konnten einerseits ex ante betrachtet nachvollziehbar dargestellt werden, andererseits haben vertiefte Sachverhaltsrecherchen erklärbare Sachzwänge für das Fällen unternehmerischer Entscheidungen aufgezeigt.
Die Analyse der gesellschaftsrechtlich und projektspezifisch bedingten Berichtsflüsse hat gezeigt, dass der Vorstand mit den für seine unternehmerischen Entscheidungen notwendigen Informationen versorgt wurde. Dasselbe gilt für die Informationsversorgung des Aufsichtsrats.
Die Frage, ob dem Vorstand der Flughafen Wien AG ein Schaden anzulasten ist, ist aus heutiger Sicht zu verneinen.
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