





Mit dem Genehmigungsantrag wurde die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vom Projektwerber Flughafen Wien bei der Behörde eingereicht: 20 Gutachterteams hatten insgesamt 39 Gutachten zu Themen wie Fluglärm, Luftschadstoffe, Ökologie etc. erstellt. Jedes Gutachten stellt detailliert dar, welche Auswirkungen bei Errichtung einer 3. Piste am Flughafen Wien zu erwarten sind und enthält Maßnahmen zur Verringerung dieser Auswirkungen.
Zur Aufwertung des Lebensraumes und zur Minimierung der Auswirkungen der Eingriffe im Zuge des Vorhabens wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan umgesetzt, der auf die naturräumlichen Anforderungen Bedacht nimmt und den Natur- und Biotopschutz bei Realisierung der 3. Piste gewährleistet. Dazu sind Geländemodellierungen und Bepflanzungen (Schaffung von naturnahen Lebensräumen, von Leit- und Führungseinrichtungen für das Wild, etc.) vorgesehen.
Insgesamt werden auf ca. 5 Mio. m² landschaftspflegerische und ökologische Begleitmaßnahmen gesetzt. Für die im Zuge der Geländeanpassungsmaßnahmen zu rodenden Waldflächen sind Ersatzaufforstungsflächen in einem Verhältnis von 1:3 im Projekt berücksichtigt; d.h. für 1 m² gerodete Waldfläche werden 3 m² aufgeforstet.
Durch die Errichtung einer 3. Piste am Flughafen Wien kommt es zu keinen signifikanten Erhöhungen an Immissionen. Die Zusatzbelastungen in der Bauphase sind geringfügig. In der Betriebsphase wird es sogar aufgrund strengerer Abgasnormen, des niedrigeren spezifischen Kraftstoffverbrauchs und Änderung in der Flottenzusammensetzung trotz der prognostizierten Erhöhung des Verkehrsaufkommens bis 2020 bzw. 2025 im Vergleich zum Jahr 2003 zu geringeren NOx-, CO-, SO2-, Benzol- und PM10-Emissionen kommen.



