
Erstellung eines ex-post-Umweltverträglichkeitsberichts
Republik Österreich und EU-Kommission haben sich auf eine weitere Vorgangsweise betreffend UVP-Vertragsverletzungsverfahren geeinigt. Auf dieser Seite finden Sie das dieser Einigung zugrunde liegende Konzept für die Erstellung eines ex-post-Umweltverträglichkeitsberichts (ex-post-UVB)
Die im März 2008 erzielte Einigung zwischen Republik Österreich und EU-Kommission zieht einen vorläufigen Schlussstrich unter die Diskussion über die Frage, ob für die Gesamtheit der am Flughafen Wien seit 1999 gestarteten Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen gewesen wäre. Es wird ein ex-post-Umweltverträglichkeitsbericht (ex-post-UVB) erstellt und einer behördlichen Prüfung und öffentlichen Auflage entsprechend den Grundzügen einer UVP gemäß UVP-Richtlinie der EU unterzogen.
Die laufende Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) für die Errichtung einer dritten Piste am Flughafen Wien ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Diesem UVP-Verfahren für eine dritte Piste war ein mehrjähriges, freiwilliges Mediationsverfahren unter Einbindung von Bürgerinitiativen, Umweltanwaltschaften, betroffenen Gemeinden sowie der Länder Wien und Niederösterreich vorangegangen. Die in diesem Verfahren vereinbarten Rahmenbedingungen für die Errichtung einer dritten Piste finden in der Umweltverträglichkeits-Erklärung und im Projekt selbst ihren Niederschlag.
Das zwischen der Republik Österreich und der Kommission vereinbarte Konzept einer ex-post UVP finden Sie als Download hier: